Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei 
Jansen
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht 








Informieren Sie sich folgend über unsere Kernkompetenzen und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen einen erfahrenen und auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Jansen, Experte für Kündigungsschutzklagen und Abfindungen, an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung setzt er Sie ins Bild: Hat Ihre Klage Aussicht auf Erfolg? Welche Abfindung ist realistisch? Rechtsanwalt Jansen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, freut sich auf Ihren Anruf! Frankfurt: 069.21 99 08 57.
ARBEITSRECHT
Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen eine Abfindung erstreiten? Reagieren Sie schnell! Im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen; lassen Sie sich noch heute beraten und finden Sie heraus: Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für mich? Welche Abfindung kann ich erhalten?
Sie haben eine Abmahnung bekommen, zu wenig Arbeitsentgelt, werden gemobbt, haben Fragen zum Arbeitsvertrag oder zu Ihren Rechten aus dem Arbeitsverhältnis? Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Jansen berät Sie in Frankfurt unter 069. 21 99 08 57.
Sorgen wegen der Kosten? Wir bieten Ihnen eine anwaltliche Erstberatung im Arbeitsrecht an mit einer Beratungsdauer, die erfahrungsgemäß eine halbe bis eine Stunde dauert. Sollte die Zeit einmal nicht ausreichen, weisen wir Sie vorab darauf hin und machen Ihnen ein entsprechendes Angebot. Gern informieren wie Sie über unsere Stundensätze für die Erstberatung im Arbeitsrecht.
Im übrigen rechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Möglich ist aber auch die Vereinbarung von Stunden- und Tagessätzen. Auch die Vergütung durch Pauschalhonorare ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen verhandelbar. 
Telefonischen Vorabsprache kostenlos bei einer (drohenden) Kündigung, Änderungskündigung oder einem Aufhebungsvertrag: In einem kostenfreien ersten Kontaktgespräch informiert Sie der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Andreas Jansen ,ob es sich lohnt, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ob sich eine Kündigungsschutzklage mit oder ohne Anwalt lohnt, und mit welcher Abfindung man als Arbeitnehmer realistischerweise rechnen kann.
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VERKEHRSRECHT
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten, einen Rotlichtverstoß begangen oder den Abstand nicht eingehalten und sind dabei erwischt worden? Dann sind Sie in der Fachanwaltskanzlei Jansen in der Schillerstraße 4 in Frankfurt am Main direkt an der Hauptwache/Börse genau richtig. Rechtsanwalt Andreas P. Jansen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Verkehrsrechts. Gemeinsam mit vielen Partnern aus KfZ-Gutachtern, KfZ-Werkstätten und Abschleppunternehmern übernehmen wir die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls und setzen Ihre Ansprüche gegenüber Unfallgegnern und Versicherern schnell, effizient und professionell durch. Durch die Sprachkenntnisse unser Kollegen kommunizieren wir auch in Englisch, Türkisch und Serbokroatisch.

Unfall - Schadenmanagement
Vielfach gestaltet sich für den Geschädigten die Unfallabwicklung sehr mühselig und zeitaufwendig. Insbesondere die Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei und der Werkstatt führt häufig zu erheblichen Problemen. Im Rahmen der vorgerichtlichen Abwicklung können durch den Anwalt entscheidende Weichenstellungen vorgenommen werden. Daher hat die Rechtsanwaltskanzlei für Ihre Kunden das Unfall-Schadenmanagement entwickelt. Wir können für Sie ab dem Zeitpunkt des Unfalls den gesamten Schaden für Sie steuern. Ob Sie Ihr Fahrzeug in einer Markengebundenen Werkstatt oder Fachwerkstatt reparieren oder fiktiv abrechnen wollen. Überlassen Sie uns die gesamte Steuerung des Schadens. Sie können sich mit den wichtigen Dingen des Lebens beschäftigen.   

Vorteile für den Unfallgeschädigten
Wir kennen die Vorgehensweisen der Versicherer und haben immer die richtige Antwort parat. Ob „klassischer“ Auffahrunfall, Verkehrsunfall im Ausland oder Unfall mit Personenschaden – lassen Sie Ihr Geld nicht auf der Straße liegen, sondern profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht und Geld schnell und unkompliziert bekommen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallgegners, die Kontrolle des Sachverständigengutachtens und die Durchsetzung aller Ihnen zustehenden Schadenspositionen, wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten/ Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Auslagenpauschale - ohne Aufwand Ihrerseits!

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AUSLÄNDERRECHT
Ausländer bzw. Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht


Aufenthaltsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei JANSEN berät Ihre Mandanten hinsichtlich Einreisemöglichkeiten, Visum und Folgen unerlaubter Einreise, Duldung & Grenzübertrittsbescheinigung, Familiennachzug (Ehepartner, Kinder zu Eltern), Vorwurf der Scheinehe, Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation z.B. durch eine Niederlassungserlaubnis, Vorgehen gegen eine - ggfls. geplante – Ausweisung, Befristung, Verkürzung oder Aufhebung der Wirkungen einer bereits erfolgten Ausweisung, Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Ableitung eines Aufenthaltsrechts von einem nichtehelichen Kind, welches berechtigt ist, sich in Deutschland aufzuhalten, Trennung und Scheidung, wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von Ihrem Ehepartner ableiten, Erleichterte Aufenthaltstitel für nicht EU-Bürger aufgrund internationaler Abkommen z.B. für türkische Staatsangehörige, Beratung zu Altfallregelungen, Bleiberechtsregelungen, Aufenthalt für langjährig geduldete Jugendliche und Heranwachesende nach § 25 a AufenthG, Aufenthalt mit "blauer Karte EU" sowie Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte. Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen und Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte, Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen.

Staatsangehörigkeitsrecht bzw. Einbürgerung
Die Rechtsanwaltskanzlei JANSEN berät Ihre Mandanten hinsichtlich der Prüfung und Begleitung von Anträgen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Neben den Ermessens- (§ 8 StAG) und Regeleinbürgerungen (§ 9 StAG) gibt es im Staatsangehörigkeitsgesetz auch noch die Möglichkeiten der - erleichterten (§ 10 StAG) - Einbürgerung. Daneben gibt es auch andere Anspruchsgrundlagen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit (Anspruchseinbürgerung gemäß Art. 116 Abs. 2 GG oder Einbürgerung aufgrund BVFG). Anders als in anderen Staaten ist die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit von der Aufgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit abhängig. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nach der Reform des Einbürgerungsrechts gestärkt geworden. Zudem erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, von denen wenigstens ein Elternteil seit acht Jahren (teilweise bereits nach 7 Jahren) seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und eine Niederlassungserlaubnis innehat, die deutsche Staatsangehörigkeit. Bis zum 23. Lebensjahr müssen sie sich allerdings erklären, ob sie die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten wollen. Sie können also nur bis zum 23. Lebensjahr Doppelstaatler sein. Des Weiteren können dauerhaft in Deutschland lebende Migranten nach der Reform unter deutlich erleichterten Bedingungen eingebürgert werden. Wichtige Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind grundsätzlich der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachtest) sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der deutschen Lebensverhältnisse (Einbürgerungstest). Ferner muss grundsätzlich der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gedeckt sein.
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VERTRAGSRECHT
Die Rechtsanwaltskanzlei JANSEN bietet umfassende außergerichtliche und gerichtliche Beratung im Bereich des Vertragsrechts. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeitsbereiche liegen im Kaufrecht, im Werkvertragsrecht im Gewährleistungsrecht sowie im EDV- Recht.
Rechtsanwalt Andreas P. Jansen setzt für Sie gerne Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch. Entstandene Gewährleistungsansprüche setzen wir ebenfalls gerne für Sie durch. Ergänzend bieten wir Ihnen ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Konzeption maßgeschneiderter vertraglicher Lösungen. Wir prüfen und verhandeln für unsere Mandanten Verträge, bspw. Handelsverträge, Vertriebsverträge oder Franchise-Konzepte. Weiter prüft und erstellt die Rechtsanwaltskanzlei Jansen Allgemeine Geschäftsbedingungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Im Folgenden finden Sie die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei übersichtlich zusammengefasst:
  • Kaufvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Außergerichtliche und gerichtliche
    • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Gewährleistung
  • EDV-Recht
  • Konzeption maßgeschneiderter
    • vertraglicher Lösungen, Prüfung und
    • Verhandlung von Verträgen (bspw. Handelsverträge, Vertriebsverträge)
    • Franchise-Konzepte
  • Prüfung und Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
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VERSICHERUNGSRECHT
Die Rechtsanwaltskanzlei Jansen bietet ihren Mandanten eine umfassende und professionelle Beratung in allen Fragen und Anliegen rund um das Versicherungsrecht. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich auf die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen. Rechtsanwalt Andreas P. Jansen macht ihre Rechte gegenüber den Versicherungen außergerichtlich oder gerichtlich geltend. Unsere Beratungsleistungen im Versicherungsrecht erstrecken sich auf Sachversicherungen wie Wohngebäudeversicherungen oder Hausratversicherungen, auf Haftpflichtversicherungen wie die Allgemeine Haftpflichtversicherung oder die Kraftfahrzeugversicherung sowie auf Personenversicherungen wie Lebens- und Rentenversicherungen, Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Private Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen. Aber auch bei Streitigkeiten mit Ihrer Rechtschutzversicherung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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ÜBER UNS
Die Rechtsanwaltskanzlei Jansen bietet umfassende außergerichtliche und gerichtliche Beratung in allen bedeutenden Rechtsgebieten in den Bereichen Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht. Durch größtmögliche Spezialisierung und ständige Weiterbildung bieten wir Ihnen kompetente Beratung für Ihre speziellen juristischen Fragen oder Problemstellungen. Unser Ziel ist es Ihr Recht durchzusetzen. Dafür setzen wir uns mit vollsten Engagement und Zuverlässigkeit für Sie ein und sind rund um die Uhr für unsere Mandanten da.

Zögern Sie nicht, sich persönlich, telefonisch, per E-Mail oder postalisch mit uns in Verbindung zu setzen. Wir sind für Sie da!

FAIRE PREISE
Die Vergütung der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes bei Vertretung vor Gericht und in anderen Zusammenhängen ist durch den Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt worden.

Die Höhe der jeweiligen Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Hierunter versteht man jenen Betrag, den z.B. der Kläger gegen den Beklagten geltend macht.

In den meisten Fällen kommen Mandanten zum Rechtsanwalt, weil sie keine andere Wahl haben. Wenn man dann auch noch im Unklaren darüber ist, welche finanziellen Belastungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe auf einen zukommen können, ist dies nicht gerade behilflich, die bestehende Schwellenangst abzubauen. Wir sind stets bemüht, unseren Mandanten Spitzenleistungen zu einem vernünftigen Preis anzubieten. Auch wenn Qualität ihren Preis hat, muss gute anwaltliche Beratung jedoch nicht unerschwinglich sein. Deshalb klären wir Sie gerne jederzeit unverbindlich über die voraussichtlich in ihrem Fall anfallenden Kosten auf.

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Hier finden Sie uns

Rechtsanwaltskanzlei Jansen
Schillerstraße 4 (Hauptwache - Börse)
D 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 21 99 08 57
E-Mail: info@anwaltskanzlei-jansen.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag        9:00 - 14:00 Uhr
Samstag                    Nur nach Vereinbarung
Sonntag                     Geschlossen


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